Eierstockkrebs Rehabilitation und Nachsorge
Ziel der stationären Rehabilitation ist es, die Eierstockkrebs - Patientin körperlich und seelisch wieder auf die Belastungen des Alltags- und Berufslebens vorzubereiten. Es werden Möglichkeiten aufgezeigt und trainiert, wie durch die Eierstockkrebs -Erkrankung beeinträchtigte körperliche Funktionen wiedererlangt oder verbessert werden, auch der Therapie von Nebenwirkungen bei Eierstockkrebs wird große Aufmerksamkeit gewidmet. Unterstützung erfahren die Patientinnen auch in psychologischer Hinsicht, damit eine bessere Krankheitsannahme und Krankheitsbewältigung vollzogen werden kann. Dadurch können Einschränkungen und negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die Lebensqualität vermieden bzw. reduziert werden. Ob nach Eierstockkrebs eine Anschlussheilbehandlung oder eine stationäre Nachsorgemaßnahme für Sie in Betracht kommt, berät ihr behandelnder Arzt mit Ihnen. Wenn Sie mit einer AHB einverstanden sind, wird über die Sozialarbeiterin zum Teil in Kooperation mit dem Kostenträger eine geeignete Rehabilitationsklinik ausgewählt. Die Klinik sollte in der Regel wohnortnah (bis etwa 100 km) liegen, um Besuche durch Partner und Familienangehörige zu gewährleisten, die für die psychische Bewältigung der Krebskrankheit mitunter essentiell sind. Patienten mit einem Eierstockkrebs haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Die prozentuale Einstufung des Grades der Behinderung richtet sich nach dem ärztlichen Befundbericht. Es könnten somit auch durch andere Krankheiten bedingte Symptome mit in die Einschätzung des Schweregrades einfließen. Vorteile ergeben sich durch einen Schwerbehindertenausweis vor allem für Berufstätige in Form von verbessertem Kündigungsschutz, zusätzlichem Urlaubsanspruch und steuerlichen Vergünstigungen. Erwähnt werden sollte, dass bei beruflichen Neuorientierungen das Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises nicht immer förderlich ist, und manchmal auch dadurch Berufsziele nicht realisiert werden können. Die stufenweise
Wiedereingliederung in den Beruf nach Eierstockkrebs dient dazu, arbeitfähigen
Patientinnen den Übergang zur vollen beruflichen Tätigkeit zu erleichtern.
Werden Sie von Ihrem Arzt oder der Krankenversicherung auf die
Wiedereingliederung angesprochen und stimmen der Einleitung eines solchen
Verfahrens zu, so empfiehlt sich die vertragliche Vereinbarung eines
Stufenplanes zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Die Krankenkasse stimmt dann
im Allgemeinen das Vorgehen mit allen Beteiligten ab und regelt die finanziellen
Konditionen. Bei solch einer stufenweisen beruflichen Wiedereingliederung ist
auch darauf hinzuweisen, dass diese Phase als Arbeitsunfähigkeitszeit zählt.
Nach der eigentlichen Tumortherapie bei Eierstockkrebs sind regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen erforderlich. In den ersten zwei Jahren nach der Behandlung werden diese alle 3 – 4 Monate durchgeführt, die Abstände vergrößern sich in den nachfolgenden Jahren auf 6 – 12 Monate. Diese Zeiträume sind Richtwerte, d. h. abhängig vom persönlichen Befund können die Termine auch in kürzeren oder längeren Abständen erfolgen. Zusätzlich zur körperlichen Untersuchung bespricht der Arzt mit Ihnen im Rahmen des Nachsorgeprogramms, wie die Erkrankung bisher verlaufen ist, wie der Allgemeinzustand stabilisiert und weiter verbessert werden, wie der Alltag bewältigt werden kann. Außerdem wird Ihnen Ihr Arzt zu Fragen einer Hormonersatztherapie bei den Nachsorgeuntersuchungen bei Eierstockkrebs konkrete persönliche Empfehlungen geben. Die Nachsorgeuntersuchungen bezwecken: 1. Eine frühzeitige Erkennung von Veränderungen, die auf ein eventuelles Rezidiv hindeuten, das je früher es entdeckt wird auch umso besser in der Regel behandelt werden kann. 2. Das Erfassen von Beschwerden und Erkrankungen, die in der Folge oder begleitend zur Krebserkrankung und –therapie auftreten und einer Behandlung bedürfen. 3. Die Abklärung von Möglichkeiten und Zielen rehabilitativer Maßnahmen. 4. Eine frühzeitige Unterstützung bei weiteren körperlichen, seelischen oder sozialen Problemen. MR Dr. med. Volker von Paris
Zur Klärung weiterer medizinischer Fragen und Behandlungs- bzw. Therapiemöglichkeiten steht Ihnen unser Chefarzt im persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin in unserer Privatambulanz.
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